Austauschsitzung Migration
Die Austauschsitzung Migration ist eine Plattform für den fachlichen Austausch und die Vernetzung zwischen Personen, Behörden und Organisationen aus den Regionen Bern, Burgdorf und Langenthal, die im Migrations- und Integrationsbereich tätig sind. Sie findet halbjährlich statt und wird abwechselnd organisiert von der Fachstelle für Migrations- und Rassismusfragen (FMR) der Stadt Bern und der isa – Fachstelle Migration.
Datum und Thema der Austauschsitzung 2026 werden frühzeitig kommuniziert. Hier gehts zu den Impressionen der letzten Austauschsitzung vom November 2025, fotografiert von Ibrahim Öztürk .
Vergangene Austauschsitzungen Migration:
Das Ziel der Veranstaltung war es, die Kompetenzen von Fachpersonen und Entscheidungsträger*innen in ihrer Arbeit zu erweitern. Der Schwerpunkt der Tagung lag nicht auf der rassistischen Diskriminierung, sondern auf Diskriminierung aufgrund von Armut, einer Behinderung, des Lebensalters oder Geschlechts bzw. übergreifende und mehrdimensionale Diskriminierungen und Umgangsstrategien: Was heisst Diskriminierung? Welche Instrumente zum Schutz vor Diskriminierung gibt es? Was für Hilfestellungen und Ressourcen stehen mir als Fachperson in meiner Arbeit zur Verfügung, um Diskriminierung zu erkennen und Gegenmassnahmen zu ergreifen?
Unsere Gesellschaft wird immer älter, so auch die Migrationsbevölkerung. Die Situation von Migrant*innen ist auch im Alter oft prekär – und sie treffen auf andere Herausforderungen als die Bevölkerung mit Schweizer Pass. Wir stellen insbesondere fest, dass viele Dienstleistungen nur teilweise auf die Bedürfnisse von Migrant*innen ausgerichtet sind. Wir möchten Direktbetroffenen und Fachpersonen die Möglichkeit bieten, sich über bestehende Angebote zu informieren. Daneben möchten wir die Regelstrukturen, etablierte Organisationen und die Zivilgesellschaft für die Bedürfnisse von Migrant*innen im Alter sensibilisieren.
Seit über 50 Jahren bietet die isa Deutschkurse an und beobachtet die Entwicklungen des Deutschkursangebots in der Stadt Bern und deren Umgebung genau. Es stellt sich dabei laufend die Frage nach der Koordination zwischen den verschiedenen Kursanbietern. Im Fokus der Austauschsitzung Migration steht die Frage nach den Rollen und Aufgaben professioneller Deutschkursanbieter einerseits und ehrenamtlicher Angebote andererseits.
Im Jahr 2022 haben wir ein Austauschtreffen der etwas anderen Art organisiert: Ehemalige und gegenwärtige Teilnehmende von isa-Sprachkurs-, Ausbildung- und Arbeitsintegrationsangeboten und ehemalige und gegenwärtige Mitarbeitenden haben sich zum gemeinsamen Mittagessen und gemütlichen Beisammensein in der Rotonda der Dreifaltigkeitskirche eingefunden.
Wir befassen uns näher mit den Abläufen rund um die Integrationskriterien im neuen AIG. Wie werden die Integrationskriterien in der Lehre und in der Praxis der Migrationsdienste ausgelegt? Was sind die dahinterstehenden Abläufe und Modalitäten der Überprüfungen? Wie werden die Integrationskriterien gewichtet und wie können erschwerende Umstände in spezifischen Fällen berücksichtigt werden? Welchen Einfluss haben dabei Meldungen und Meldungspflichten? Wann werden Integrationsvereinbarungen oder Auflagen verfügt und wie kann es in diesem Kontext zu einer Rückstufung, einer Nichtverlängerung und einer Wegweisung kommen?
Seit dem 1.1.2019 ist das neue AIG (Ausländer- und Integrationsgesetz) und das neue BüG (Bürgerrechtsgesetz) in Kraft. Die Integrationsanforderungen an Migrant*innen haben sich damit generell erhöht. Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen werden verstärkt an Bedingungen geknüpft. Die Meldepflichten der verschiedenen diesbezüglich systemrelevanten Stellen wurden ausgeweitet. Wie gehen all diese Stellen damit um? Sind sie sich der Implikationen einer Meldung bewusst? Beeinflusst dieses Wissen die Meldungen? Wir gehen mit Fokus auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Frage nach, inwiefern der Aufenthaltsstatus und damit verbundene Kriterien das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen beeinflusst.
2018 und 2019 sind verschiedene Neuerungen im AIG (Ausländerintegrationsgesetz) in Kraft getreten. Zusammen mit Änderungen in der Sozialhilfegesetzgebung haben diese grossen Einfluss auf das Alltagsleben von Migrant*innen. Die Austauschsitzung setzt sich zum Ziel, die Teilnehmenden auf antagonistische Mechanismen innerhalb unserer Verwaltungsstrukturen und Gesetzgebung, welche dem Integrationsprozess zuwiderlaufen, hinzuweisen. Migrant*innen sollen den Handlungsspielraum der einzelnen Verwaltungsabteilungen kennen lernen, Mitarbeitende bei beratenden und medizinischen Fachstellen, Sozialdiensten, Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sollen auf mögliche Ermessenspielräume und auf die nötige Kongruenz der Gesamtheit getroffener Massnahmen sensibilisiert werden. Ein öffentlicher Teil soll den Transfer der Erkenntnisse in die Politik ermöglichen.
Der Diskriminierungsschutz gehört zwar zu den vom Staatssekretariat für Migration in seinen Konzepten zur Integrationsförderung explizit genannten Themenbereichen – die kantonalen Integrationsprogramme KIP messen ihm jedoch einen vergleichsweise geringen Stellenwert bei. So stellt der Kanton Bern 2018 nur 0,25 Prozent der im Integrationsbereich aufgewendeten Summen für (Rechts-)Beratung in solchen Fällen bereit. Welche Haltung steckt hinter dieser Priorisierung? Genügt das auf diese Weise bereitgestellte Angebot? Um welche Art Fälle geht es beim Diskriminierungsschutz überhaupt? Wie gehen andere Kantone vor? Was macht man in Deutschland in diesem Bereich?
Der Grad der Integration hat einen hohen Stellenwert im Diskurs über den Umgang mit Migrant*innen in unserer Gesellschaft. Von ihm hängt immer stärker die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen und der schweizerischen Staatsbürgerschaft ab. Inzwischen hat sich eine kleine „Industrie“ von Institutionen und Angeboten entwickelt, welche ihr Wirken der Integration von Menschen widmen. Deren Tätigkeit gerät immer wieder aus ganz unterschiedlicher Richtung unter politischen Beschuss. An der Austauschsitzung Integration möchten wir deshalb mit Migrant*innen und Fachpersonen zusammen darüber diskutieren, woran die Leistung dieser „Integrationsmaschinerie“ gemessen werden sollte.
Die vielen neuankommenden Flüchtlinge in Europa und die Diskussionen über die Durchsetzungsinitiative haben ein grosses Engagement in der Zivilbevölkerung in Migrationsfragen ausgelöst. Ein bunter Strauss an Hilfs- und Unterstützungsangebote entsteht allenthalben. Wie kann dieses spontane Engagement dauerhaft in die Migrationsarbeit integriert werden? Braucht es mehr Koordination? Wenn ja, durch wen? Wo treffen diese freiwilligen Helfer an Grenzen? Wer hilft ihnen in diesem Moment? Ist solche Hilfe überhaupt gefragt?
Ein grosser Teil der Erwachsenen, die via Familiennachzug oder als Flüchtling in die Schweiz kommen, arbeitet, wenn überhaupt, im Niedriglohnbereich in prekären Arbeitsverhältnissen. Neben der Sprachbarriere wird dafür nicht vorhandene oder hier nicht anerkannte Vorbildung als Grund angegeben. Dies führt dann zu den allseits bekannten Beispielen des taxifahrenden Doktors aus dem Iran oder der als Reinigungsangestellte arbeitenden Soziologin aus Brasilien. Auf der anderen Seite klagen etliche Branchen über mangelnden Nachwuchs aus der Schweiz und sehen sich gezwungen Arbeitskräfte aus dem Ausland zu akquirieren. Gleichzeitig wächst der politische Druck: Einerseits (Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative) auf die Arbeitgeber und andererseits auf die Sozialwerke. Was wird auf welcher Ebene getan um die im Inland bereits vorhandenen Ressourcen für den hiesigen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen und damit die Sozialwerke zu entlasten?Welche Hürden gilt es dabei zu überwinden? Was für Lösungen bieten sich an?