Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  • Zur Teilnahme an den Kursen der isa berechtigt sind: Migrant*innen mit Wohnsitz im Kanton Bern sowie Personen, die sich zur Zeit der Anmeldung noch im Ausland befinden und in absehbarer Zeit im Kanton Bern wohnhaft sein werden. Personen, die in einem laufenden Asylverfahren (mit Ausweis N) sind, können nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden, sofern es zu Semesterbeginn noch freie Kursplätze gibt. Die isa verlangt bei der Anmeldung Angaben zum aktuellen Aufenthaltsstatus.
  • Voraussetzung für eine Teilnahme ist die eigene Motivation, am Kurs teilzunehmen, eine gewisse Selbstständigkeit, Toleranz und Teamfähigkeit. Es werden eine regelmässige Präsenz und eine aktive Mitarbeit im Kurs erwartet.
  • Die Anmeldung für den Kursbesuch muss schriftlich oder per Onlineformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Für eine korrekte Anmeldung benötigt die isa die Nummer des gewünschten Kurses.
  • Es ist nicht möglich, Kursplätze vor Beginn der Anmeldeperiode zu reservieren.
  • Personen, welche noch nie an einem isa-Kurs teilgenommen haben, erhalten eine Einladung zu einem obligatorischen Einstufungsgespräch. Die Abklärung kostet CHF 20.–. Kommt eine isa-Kursteilnahme zustande, wird der Betrag vom Kursgeld wieder abgezogen.
  • Es liegt in der Verantwortung der Kursteilnehmenden, sich vor Ablauf der Anmeldefrist beim Sozialdienst oder bei einem Hilfswerk um eine allfällige Kostengutsprache für den Kurs zu kümmern. Werden Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch im Ausland weilen, durch Angehörige angemeldet, sind die Angehörigen für die Begleichung der Kurskosten verantwortlich.
  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Teilnehmende, welche einen Folge- kurs besuchen möchten, erhalten ihr Anmeldeformular mit der Empfehlung der/des Kursleitenden etwas früher. Die isa behält sich vor, Personen den Kursbesuch nicht zu gewähren, wenn beispielsweise die Kurse der isa für eine Person als nicht (mehr) zielführend erachtet werden. Eine Anmeldung garantiert noch keine Teilnahme.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung für den Kurs. Die Rechnung muss fristgerecht beglichen werden. Bei Zahlungserinnerungen und Mahnungen verlangt die isa eine Bearbeitungsgebühr. Die Rechnung geht bei Personen, die noch im Ausland weilen, an die Angehörigen.
  • Annullierungskosten: Eine Abmeldung vom Kurs muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Ab Bestätigung der Anmeldung bis zum Start des Semesters verlangt die isa im Falle einer Annullation eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– (bzw. von CHF 200.– für Personen, die durch Angehörige angemeldet wurden). Bei einem Einstieg in einen laufenden Kurs gelten separate Annullationsbestimmungen. Bei einer späteren Abmeldung ist der ganze Kursbeitrag fällig. Härtefälle können von der isa geprüft werden. Bei Kursabbruch infolge Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgewiesen werden. Verpasste Lektionen können nicht nachgeholt oder vom Kursgeld abgezogen werden.
  • Der Einstieg nach Kursbeginn ist während des Semesters möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Voraus- setzung ist ein Einstufungsgespräch bei der isa. Bei einem laufenden Einstieg wird das Kursgeld ab dem zweiten Monat reduziert.
  • Die Kurse werden ab sechs Personen durchgeführt und die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Bei gewichtigen Gründen behält sich die isa das Recht vor, Kurse abzusagen oder während des Semesters abzubrechen. Die Teilnehmenden werden in diesem Fall schriftlich benachrichtigt und erhalten ihr Kursgeld oder einen Teil davon erstattet.
  • Die isa kann Teilnehmende während des Semesters aus einem Kurs ausschliessen, wenn z.B. die Betreuung eines Teilnehmenden einen erheblichen Mehraufwand bedeutet und die anderen Kursteilnehmenden dadurch nicht die versprochene Leistung erhalten. Bei einem begründeten Ausschluss wird kein Geld erstattet.
  • Mit der Anmeldung erteilen Teilnehmende, deren Kurskosten von einer zuweisenden Stelle bezahlt werden, der isa die Erlaubnis, den zuweisenden Personen oder Stellen Rückmeldungen zur Kurspräsenz und zu den Lern- fortschritten zu geben.
  • Zum Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden eine detaillierte Kursbestätigung. Die isa stellt keine Zertifikate aus.
  • Im Haftpflichtfall oder bei Unfällen übernimmt die isa keine Kosten. Die Versicherungen sind Sache der Teil- nehmenden.
  • Bei allfälligen Rechtsfragen ist der Gerichtsstand Bern zuständig. Geltendes Recht ist das schweizerische Recht.
  • Ohne Ihren Gegenbericht erlauben wir uns, Fotos aus den Kursangeboten zur Illustration auf www.isabern.ch und in Publikationen der isa zu verwenden.