Armut ist kein Verbrechen

Prof. Dr. Stefanie Kurt und Prof. Dr. Eva Mey zeigen die zermürbende Lage von Migrant*innen auf, die in finanzielle Not geraten. 

Migrant*innen, die in der Schweiz Sozialhilfe beziehen, können ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren. Das geltende Recht kriminalisiert ihre Not und verunmöglicht so die notwendige Hilfe. 

Denn seit der Verschärfung des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG von 2019 sind ausländische Personen trotz Niederlassungsbewilligung und einer Aufenthaltsdauer von mindestens 15 Jahren nicht mehr geschützt. Ihnen droht bei einem Bezug von Sozialhilfe der Verlust der Niederlassungsbewilligung.

Aus Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsrechts verzichten viele Migrant*innen auf ihr Recht, Sozialhilfe zu erhalten. Auch wenn sie sich diese Hilfe durch ihre Leistungen und Arbeit in der Schweiz verdient hätten. Und durch den Verzicht geraten sie in grösste Bedrängnis, von finanzieller Verschuldung bis zu psychischen Problemen. Gerade während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass ohne die Sozialhilfe kein ausreichendes Auffangnetz besteht.

Hier muss man das verfassungsmässige Recht schützen, dass allen Menschen Schutz in Form einer lebenswürdigen Unterstützung zusteht. Denn sogar wenn Arbeitslosen-, Invalidenversicherung oder AHV nicht zum Leben reichen, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, den Migrant*innen nicht mehr wahrnehmen können.

Prof. Dr. Stefanie Kurt von der Hochschule und Höheren Fachschule für Soziale Arbeit in Siders und Prof. Dr. Eva Mey von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften schildern die Thematik prägnant in einem zugänglichen Artikel.

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