Racial-Profiling-Urteile erregen Aufsehen

Das Zürcher Obergericht sieht keinen Fall von Racial Profiling. Trotzdem hat die Schweiz ein Problem, damit wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich feststellte.

Am 15. Februar hat das Zürcher Obergericht ein Urteil im Fall Wilson A. gefällt. Der Polizist, der den Einsatz leitete, wurde vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen. Zwei weitere Polizist*innen wurden in vorheriger Instanz freigesprochen.

Wilson A. und ein Freund wurden auf dem Heimweg im Tram von zwei Polizist*innen kontrolliert – der Grund für diese Kontrolle war angeblich die Ähnlichkeit mit einer zur Fahndung ausgeschriebenen Person. Augenscheinlich scheint die Hautfarbe den Anlass geboten zu haben, und das kritisierten Wilson A. und sein Begleiter als Racial Profiling. Sie wurden zum Aussteigen aufgefordert, und schliesslich kam es zur Gewaltanwendung durch die drei Polizist*innen, gemäss Aussagen des Klägers: Pfefferspray und Schläge wurden gegen Wilson A. eingesetzt, anschliessend wurde er von einem Polizisten gewürgt.

Racial Profiling in der Schweiz ist eine Tatsache

Das Gericht glaubt diesen Schilderungen nicht und stellt sich hinter die Polizist*innen. Mit dem Freispruch stellt sich das Gericht auch dagegen, die Tatsache des Racial Profiling in der Schweiz anzuerkennen.

Die isa – Fachstelle Migration bedauert das sehr, denn kürzlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz in einem anderen Racial-Profiling-Fall wegen Verstössen gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde verurteilt. Der EGMR hiess die Beschwerde von Mohamed Wa Baile gut. Er wurde 2015 gebüsst, weil er sich einer – jetzt gerichtlich bestätigt – rassistischen Personenkontrolle verweigert hatte.

Die wiederholten Fälle, in denen z. T. auch tödliche Gewalt von Seiten der Polizei angewendet wurde, zeigen, dass in der Schweiz Racial Profiling eine Tatsache ist. Die isa erkennt diese Realität an und will dazu beitragen, dass dies auch andere tun und Gegenmittel ergriffen werden. Darum ist sie Mitglied der «Allianz gegen Racial Profiling».

Weiterbildungen für Polizist:innen

Ein Mittel gegen Racial Profiling ist die Anerkennung und das Wissen gerade auch auf Seiten der Justiz und der Polizei. Nur mit dem richtigen Wissen können Polizist*innen diese schwierige Arbeit gewissenhaft und korrekt durchführen. Deswegen bietet die isa Weiterbildungen zum Thema Racial Profiling für Polizist*innen oder die Justiz an.

Für mehr Informationen zur Weiterbildung Racial Profiling kontaktieren Sie uns per E-Mail an isa@isabern.ch.