Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten

Am 15. Januar 2020 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket verabschiedet, das zum Ziel hat, die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken bzw. auszuschliessen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM nimmt im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses Stellung zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des AIG. Sie stellt dabei fest, dass in den Jahren zuvor bereits zahlreiche ausländerrechtliche Verschärfungen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe stattgefunden haben, die den Integrationsbemühungen von Bund und Kantonen zuwiderlaufen. Die EKM erachtet die Verknüpfung von Sozialhilfe und Ausländerrecht als problematisch und lehnt diese Entwicklungen ab. In einer Migrationsgesellschaft wie der Schweiz macht das Narrativ vom «Wir und die Anderen» keinen Sinn; stattdessen braucht es künftig auch im Bereich der sozialen Sicherheit integrative und gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze.